Mittwoch, Juli 02, 2008

Eltern haften für ihre Kinder

"Eltern haften für ihre Kinder" - dieser Satz ist meist von Schildern her bekannt, die in der Nähe gefährlicher Orte aufgestellt werden. Wenn es nach dem Landgericht München geht, ist auch das Internet ein solcher Ort und ein entsprechendes Schild sollte wohl an jedem häuslichen Computer angebracht werden. Klingt lächerlich? Mag sein, aber ein Urteil (Az. 7 O 16402/07) des besagten Gerichts vom 19. Juni dieses Jahres klingt sehr ernst: "Unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt."

Quelle: Golem